Der Verbraucher ordert auf der Grundlage einer Auftragserteilung mittels (a) Internetportal des Vermittlungsunternehmens
www.seniorenbetreuung24h.at, oder (b) Bestätigung der Auftragserteilung in Form einer an das Kontakttelefon des Vermittlungsunternehmens gerichteten SMS-Nachricht, oder (c) Zustellung des Formulars zur Auftragserteilung in Papierform an die Kontaktadresse des Vermittlungsunternehmens, oder (d) telefonisch, gegebenenfalls auch durch Zusendung eines Telefax die Gewährung von Dienstleistungen, so wie sie im Auftragserteilungsformular und in der Preisliste des Vermittlungsunternehmens angeführt werden - und dies nach Auswahl durch den Verbraucher. Die Auftragserteilung wird als Antrag für einen Vertragsabschluss angesehen. Nach erfolgter Auftragserteilung kann nur bis zu dem Zeitpunkt vom Vertrag zurückgetreten werden, ab welchem dem Verbraucher seitens des Vermittlungsunternehmens Erfüllung gewährt wird (Dienstleistung der Vermittlung eines Betreuungsunternehmens) und dies innerhalb der in dieser Information, in der Belehrung vor Vertragsabschluss und im eigentlichen Vertrag angeführten Frist. Diese Frist ist nicht kürzer als 14 Tage gerechnet vom Tage der Wirksamkeit des Vertrages selbst. Die Wirksamkeit des Vertrages legt der Verbraucher selbst fest.
Hauptgegenstand der Dienstleistung ist die Vermittlung (I) eines Betreuungsunternehmens, welches die Betreuungsdienstleistungen bei der zu betreuenden Person zu erbringen hat sowie (II) die Gewährung von Dienstleistungen – begleitende Leistungen im Zusammenhang mit dem vermittelten Betreuungsunternehmen.
Das Vermittlungsunternehmen gewährt dem Verbraucher noch vor dem Vertragsabschluss diese Informationen:
Hauptmerkmale der Dienstleistungen: Gegenstand der gewährten Dienstleistungen stellen (I) die Vermittlung eines Betreuungsunternehmens für den Verbraucher gegen Honorar für die pauschalen Unkosten in genau angeführter Höhe zugunsten des Vermittlungsunternehmens dar. Darin inbegriffen sind Leistungen wie die Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens, Beratung über die Grundlagen eines Betreuungsvertrages, Erhebung und Dokumentation des Betreuungsbedarfs, Erstellung eines Anforderungsprofils an die Betreuungsleistungen bzw. an das Betreuungsunternehmen und Beratung beim Ansuchen um Förderung aus dem Unterstützungsfonds. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören auch (II) die Gewährung von Leistungen – begleitende Leistungen seitens des Vermittlungsunternehmens zum Vorteil des Verbrauchers, welche im Zusammenhang mit dem vermittelten Betreuungsunternehmen stehen, vor allem laufende Qualitätskontrolle (Überwachung der Betreuungsleistungen), laufende Beratung und Hilfestellungen bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung, Hilfe bei der Organisierung von Vertretung im Falle der Verhinderung, Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen dem vermittelten Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person sowie ein 24-Stunden-Telefonnotdienst.
Auf der Grundlage dieser Angaben wählt der Verbraucher die für ihn geeignete konkrete Betreuungsvariante aus, welche er für die zu betreuende Person sicherzustellen wünscht. Es handelt sich dabei um eine Variante der Dienstleistungen, die als Variante A, B, C oder D beschrieben sind.
Jede einzelne dieser Dienstleistungen unterscheidet sich von den anderen durch den Anspruch an die Qualifikation des vermittelten Betreuungsunternehmens hinsichtlich der Sprachkenntnisse, des Bildungsgrades, der Berufserfahrung, der Erfahrungen usw. Der Verbraucher wird bei der Auswahl der konkreten Variante der Betreuungsleistungen zugleich mit der vorläufigen Preiskalkulation vertraut gemacht, die er als Verbraucher im Falle des Abschlusses des vermittelten Vertrages zwischen Verbraucher und Betreuungsunternehmen zu zahlen hat. Seitens des Vermittlungsunternehmens wird jedoch der Gesamtpreis für die gewährten Dienstleistungen und die Vermittlung des Betreuungsunternehmens weiter unten im Punkt 2) angeführt.
Gesamtpreis für die Leistungen: Das Vermittlungsunternehmen erhebt für die in Punkt 1) Punkt (I) gewährten Leistungen eine einmalige Honorarforderung in Höhe von 290 EUR im Sinne der Preisliste und für die Leistungen im Punkt (II) wird eine monatlich sich wiederholende Gebühr in Höhe von 192 EUR erhoben, welche vierteljährlich im Voraus zu entrichten ist, d.h. 576 EUR im Quartal. Im Falle, dass der Vertrag nicht über ein ganzes Vierteljahr läuft, hat das Vermittlungsunternehmen in diesem Fall einen bereits im Voraus gezahlten Preis anteilig zu erstatten. Andere Gebühren werden von dem Vermittlungsunternehmen nicht erhoben. Da das Vermittlungsunternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, handelt es sich um Endpreise. Das Vermittlungsunternehmen ist an sein Angebot gebunden. Auf der Grundlage der gewährten Leistungen kommt es jedoch zu einer Vermittlung eines Betreuungsunternehmens, wo das zwischen Verbraucher und vermitteltem Betreuungsunternehmen zu vereinbarende Honorar dem Preis der Preisliste für die einzelnen Arten des gewünschten Programms (Variante A, B, C, D) folgt, unter denen der Verbraucher nach seinen Wünschen wählt. Dieses Honorar ist nicht für das Vermittlungsunternehmen bestimmt und gehört daher nicht zu den Preisen für Leistungen des Vermittlungsunternehmens. Das Vermittlungsunternehmen merkt aber an, dass dieser Preis für Dienstleistungen, die Gegenstand des Vermittlungsvertrages sind, auf der Grundlage einer vorläufigen Preiskalkulation dem Verbraucher im Voraus bekannt ist und dass dieser von mehreren Faktoren abhängt wie z. B.: Wohnort des Verbrauchers, Höhe der staatlichen Förderung aus dem Unterstützungsfond, wobei auch die Reisekosten des vermittelten Betreuungsunternehmens, die Unkosten für die Sozialversicherung, Gebühren und Steuern bereits eingerechnet sind. Der Verbraucher wird in klarer Form über den Preis Vermittlungsvertrages informiert und kann diesen zu seiner Orientierung auf der Internetseite des Vermittlungsunternehmens berechnen.
Unkosten für die Nutzung der Fernkommunikation: Das Vermittlungsunternehmen berechnet keinerlei weitere Unkosten. Alle Unkosten für die Kommunikation sind bereits im Gesamtpreis für die Dienstleistungen enthalten.
Zahlungs- und Lieferbedingungen: Der Verbraucher hat dem Vermittlungsunternehmen Zahlungen auf der Grundlage der vom Vermittlungsunternehmen ausgestellten Rechnungen erst nach Vertragsabschluss mit dem Verbraucher zu leisten; diese Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnung-Stellung fällig. Die Gewährung der Leistungen nach diesem Vertrag ist aus dem Grunde an die Entscheidung des Verbrauchers gebunden, da dieser bei Auftragserteilung den Zeitpunkt wählt, ab welchem die Leistungen gewährt werden sollen (Wirksamkeit des Vertrages). Das Vermittlungsunternehmen verpflichtet sich, die Leistungen unverzüglich zu dem vom Verbraucher gewählten Termin zu gewähren, sollte dies nicht möglich sein, so spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem vom Verbraucher bei Auftragserteilung gewünschten Termin. Das Vermittlungsunternehmen handelt mit der erforderlichen sachlichen Fürsorge und gewährt seine Leistungen unverzüglich, bei der angeführten Frist handelt es sich um eine Schutzfrist für den Fall, dass der Verbraucher in dem Formular zur Auftragserteilung (Antrag auf Abschluss des Vertrages) eine unangemessen kurze Frist für die Gewährung der Leistungen anführte, z. B. der Verbraucher erteilte den Auftrag am 20. Januar mit der Maßgabe der Erfüllung zum 21. Januar.
Informationen zu der Vorgehensweise bei Reklamationen, Veranlassungen und Beschwerden: Der Verbraucher hat das Recht, die Qualität der gewährten Leistungen zu beanstanden. Sollte der begründete Verdacht vorliegen, dass das Vermittlungsunternehmen eine nicht korrekt berechnete Summe in Rechnung stellte oder Leistungen nicht in der Weise erbrachte, wie diese auf Grund der Auftragserteilung vereinbart waren, so muss unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten dieses Grundes Reklamation eingereicht werden. Die Reklamation kann bei dem Vermittlungsunternehmen in freier Form unter der im Kopf dieses Informationsblattes angeführten Anschrift eingereicht werden. Sollte das Vermittlungsunternehmen dieser Veranlassung, der Reklamation oder einer anderen Einreichung des Verbrauchers nicht entsprechen, so ist das Vermittlungsunternehmen verpflichtet, diese Tatsache aus Gründen der Initiierung einer alternativen Streitlösung einer Aufsichts- und Kontrollbehörde mitzuteilen. Der Prozess der Reklamation richtet sich nach den Bestimmungen des Verbraucherschutzes. Über den Eingang einer Reklamation hat das Vermittlungsunternehmen dem Verbraucher eine Bescheinigung auszustellen.
Aufsichts- und Kontrollpflicht bei der Gewährung von Leistungen für den Verbraucher: Das Amt „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ mit Sitz Mariahilfer Straße 103, Stiege 1, Top 18, Wien, 1060, Austria, ist als allgemeine Stelle der Marktaufsicht zum Schutze des Verbrauchers berechtigt, bei Streitigkeiten zu vermitteln. Andere Stellen des Verbraucherschutzes können unter den Internetadressen
https://webgate.ec.europa.eu/odr kontaktiert werden. Desgleichen können Sie auch die Adresse des Verbraucherschutzes unter
https://europakonsument.at/de ansprechen.
Verbraucherinformation über das Rücktrittsrecht vom Vertrag: Der Verbraucher kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Urkunde, in welcher Name und Anschrift des Vermittlungsunternehmens angeführt sein müssen, und der Übergabe der Belehrungen über das Recht vom Vertrag zurückzutreten, spätester Termin für den Beginn der Frist ist der Tag der Wirksamkeit des Vermittlungs- und Leistungsvertrages. Die Frist für die Wirksamkeit des Vertrages (Beginn des Termins für die Leistungsgewährung) wählt der Verbraucher selbst und das Vermittlungsunternehmen beeinflusst dessen Wahl nicht. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag erlischt dann, wenn die auf Betreuung angewiesene Person (der Verbraucher) persönlich den Geschäftskontakt mit dem Vermittlungsunternehmen aufgenommen hat, oder wenn vor Vertragsabschluss keine Gespräche stattgefunden haben bzw. im Falle des Fernabschlusses von Verträgen oder von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden, oder bei vertraglichen Erklärungen der zu betreuenden Person, welche ohne persönliche Anwesenheit eines Vertreters des Vermittlungsunternehmens abgegeben wurden. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag unterliegt keiner bestimmten Form. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der ablaufenden Frist abgeschickt wurde. Die zu betreuende Person (der Verbraucher) kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn das Vermittlungsunternehmen Gewerbebestimmungen über das Sammeln und Annehmen von Aufträgen zur Leistungsgewährung oder die Bestimmungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder die Werbeveranstaltungen verletzte. Darüber hinaus kann die zu betreuende Person (der Verbraucher) innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten, wenn die vom Vermittlungsunternehmen versprochenen Umstände entweder überhaupt nicht oder nur in spürbar geringerem Umfang eintreten. Solche Umstände sind beispielsweise in dem Zusammenwirken oder der Zustimmung einer dritten Person, welche für die Leistungsgewährung notwendig ist, zu sehen, in Steuervorteilen, in der staatlichen Förderung oder der Option auf einen Kredit. Der Verbraucher kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn für die zu betreuende Person bereits während der Vertragsverhandlungen klar war oder für sie klar hätte sein müssen, dass entscheidende Umstände nicht eintreten oder wenn in einer Sonderbestimmung vereinbart wurde, dass das Recht auf Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen wird, oder wenn der Unternehmer einer angemessenen Vertragsanpassung zustimmte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind die Erfüllungen zum Datum ihres Empfanges einschließlich der gesetzlichen Zinsen gegenseitig zurückzugeben und bereits erbrachte notwendige und nützliche Handlungen zu ersetzen bzw. kann es notwendig werden, die Nutzung von Sachen bzw. deren durch die Nutzung verursachte Wertminderung finanziell abzugelten. Der Schadensersatz wird hiervon jedoch nicht berührt. Sollte der Verbraucher verlangen, dass Leistungen noch vor Ablauf der Frist von 14 Tagen für den Rücktritt vom Vertrag erbracht werden, so wurde er von dem Vermittlungsunternehmen darüber belehrt, dass er kein Recht mehr hat, vom Vertrag zurückzutreten, da dieses Recht mit der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen erlosch. Der Rücktritt vom Vertrag wird durch die Übersendung des „Rücktrittes vom Vertrag“ in schriftlicher Form durch den Verbraucher geltend gemacht (Postweg, FAX, E-Mail), wobei keine Form vorgeschrieben ist. Es muss aber eine offenkundige Willenserklärung hinsichtlich des Rücktrittes hieraus erkennbar sein. Zu diesem Zweck kann der Verbraucher auch einen Vordruck nutzen, den das Vermittlungsunternehmen auf seiner Internetseite zugänglich gemacht hat.
Sollte der Verbraucher während der Frist zum Rücktritt vom Vertrag von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist er sich der Tatsache bewusst, dass dem vermittelten Betreuungsunternehmen aufgrund des Vermittlungsvertrages Unkosten in der Höhe der Reisekosten und andere nachweisliche Unkosten (Unterbringung) entstehen können, welche der Verbraucher infolge seines Rücktrittes vom Vertrag dem Vermittlungsunternehmen zu erstatten hat (welches diese an das Betreuungsunternehmen überweist), gegebenenfalls bezahlt er diese direkt dem Betreuungsunternehmen. Hierbei handelt es sich um real nachweisbare Unkosten, die dem Betreuungsunternehmen wegen der Reise zum Arbeitsort – zum Verbraucher – entstanden.
Unverzüglich nach der Auftragserteilung (Akzeptanz des Antrages auf Abschluss des Vertrages) wird dem Verbraucher eine schriftliche Ausfertigung des „Vertrages über die Vermittlung und Sicherstellung von Betreuungsdienstleistungen“ zugestellt. Sollte der Verbraucher um Leistungsgewährung noch während der Frist für den Rücktritt vom Vertrag ersucht haben, wird ihm auch eine schriftliche Ausfertigung einer „Bescheinigung über die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und eine Erklärung über die Aufnahme der Leistungsgewährung vor Ablauf der Frist auf Rücktritt vom Vertrag zugestellt. In einem solchen Fall verliert der Verbraucher sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Belehrung über die Verantwortung des Vermittlungsunternehmens für die gewährten Dienstleistungen: Sollte es sich um ein abstellbaren Mangel handeln, so hat der Verbraucher das Recht, dass dieser unentgeltlich, rechtzeitig und ordnungsgemäß abgestellt wird (vor allem nicht komplette Aufträge, mangelhafte Leistungen usw.). Das Vermittlungsunternehmen hat den Mangel unverzüglich abzustellen. Der Verbraucher kann anstelle der Abstellung des Mangels einen Austausch der Sache fordern (Betreuungsunternehmen), wenn dem Vermittlungsunternehmen nicht hierdurch unangemessene Unkosten im Hinblick auf den Preis der gewährten Leistung oder der Erheblichkeit des Mangels entstehen. Das Vermittlungsunternehmen kann stets anstelle der Abstellung des Mangels die mangelhafte Erfüllung (Betreuungsunternehmen) gegen eine mängelfreie austauschen, wenn dem Verbraucher hierdurch nicht schwerwiegende Probleme verursacht werden. Sollte es sich um andere, nicht abstellbare Mängel handeln, so ist der Verbraucher berechtigt, einen angemessenen Preisnachlass für die gewährte Leistung zu verlangen. Das Vermittlungsunternehmen hat den Verbraucher ordnungsgemäß über dessen Rechte in der Form belehrt, die ihm aus den Bestimmungen der Rechtsvorschriften erwachsen, dass es dieses Informationsblatt auf einer entsprechenden Unterseite des elektronischen Geschäftes des Vermittlungsunternehmens veröffentlichte und der Verbraucher so die Gelegenheit hatte, diese noch vor der Auftragserteilung zu lesen.
Information über das Bestehen und die Bedingungen für Verbraucherhilfe nach Vertragsabschluss: Da es sich um einen Vertrag handelt, dessen Bestandteil die Gewährung von Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ist, werden keine nachvertraglichen Vorteile gewährt und während der gesamten Vertragslaufzeit besteht der Kundendienst in vollem Umfang.
Information über das Bestehen eines entsprechenden Verhaltenskodexes: Das Vermittlungsunternehmen erklärt, dass es seinen Aufgaben mit fachlicher Sorgfalt und im Einklang mit den Grundsätzen guter Sitten unter Respektierung der die Tätigkeit von Unternehmern organisierenden Vorschriften nachkommt. Der Verhaltenskodex ist auf den Internetseiten von WKO zugänglich.
Information über die Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit hängt einzig und allein vom Willen des Verbrauchers ab, da dieser die gewünschte Vertragslaufzeit in das Vertragsformular einträgt. Ohne Rücksicht auf die Vertragslaufzeit kann der Vertrag aber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Dies gilt auch für einen befristeten Vertrag.
Information über die alternative Streitbeilegung: Im Anschluss an die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist der Verbraucher für den Fall seiner Unzufriedenheit mit der Erledigung seiner Reklamation oder wenn er meint, dass das Vermittlungsunternehmen seine Rechte verletzt hat, berechtigt, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an das Vermittlungsunternehmen zu wenden - entweder auf dem Wege der Postanschrift des Unternehmens oder über die elektronische Anschrift, die bei den Kontaktdaten des Vermittlungsunternehmens angeführt ist. Sollte das Vermittlungsunternehmen auf diesen Antrag ablehnend reagieren oder ihn nicht innerhalb von 30 Tagen nach dessen Absendung beantwortet haben, so darf der Verbraucher einen Antrag auf eine alternative Streitbeilegung bei der nationalen Stelle für die alternative Streitbeilegung (AS-Stelle) einreichen. Der Verbraucher kann seine Beschwerde auch an die Online-Plattform für Streitbeilegung (OS-Plattform) richten, die online unter der Internetadresse
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht.